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E-Rechnungspflicht 2027: Was das für Ihre
HOAI-Abrechnung bedeutet

Ab 2027 wird die elektronische Rechnung für viele Unternehmen Pflicht. Was das konkret für Architekten und Ingenieure bedeutet, die nach HOAI abrechnen.



E-Rechnung HOAI 17. Juli 2026

Mit dem Wachstumschancengesetz führt Deutschland die elektronische Rechnung im B2B-Bereich verbindlich ein. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen strukturierte E-Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 wird die Ausstellung für größere Unternehmen verpflichtend, ab 2028 dann für alle. Wer Honorare nach HOAI abrechnet, ist von dieser Pflicht nicht ausgenommen.

Was ändert sich konkret für Ihre HOAI-Abrechnung?

Eine HOAI-Honorarrechnung ist rechtlich eine ganz normale Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr – die neuen Pflichten gelten also genauso für Architektur- und Ingenieurbüros wie für jedes andere Unternehmen. Statt eines PDFs oder Papierdokuments braucht Ihr Auftraggeber ab dem jeweiligen Stichtag eine strukturierte E-Rechnung, meist im Format XRechnung oder ZUGFeRD. Wird das Format nicht mitgeliefert, kann die Rechnung vom Empfänger zurückgewiesen werden – mit entsprechenden Folgen für Ihren Zahlungseingang.

Warum jetzt handeln, obwohl die Pflicht erst 2027 greift?

  • Öffentliche Auftraggeber verlangen die E-Rechnung in vielen Bundesländern schon heute
  • Die Umstellung der eigenen Abrechnungssoftware braucht Vorlauf – nicht erst im Dezember 2026 damit anfangen
  • Auftraggeber, die früh auf E-Rechnung umstellen, bevorzugen zunehmend Büros, die das schon können

Mit BUILDUP müssen Sie dafür nichts ändern. BUILDUP erstellt Ihre HOAI-Honorarrechnungen schon heute direkt aus der Abrechnung heraus als XRechnung und als ZUGFeRD-Rechnung – im jeweils aktuellen Format, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Mehr zu XRechnung & ZUGFeRD in BUILDUP →

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